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Nachbarrecht und Grundstücksrecht

Ihre Nachbarn können Sie sich meistens nicht aussuchen. Ihren Rechtsanwalt schon.

Die Rechtsanwaltskanzlei Werner Forkel berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich - auch überregional - in allen Fällen von Nachbarschafts- und Grundstücksstreitigkeiten.

Das private Nachbarrecht im engeren Sinne ist landesrechtlich geregelt, wobei nicht alle Bundesländer ein Nachbarrechtsgesetz erlassen haben. Manche Fallgestaltungen, wie z. B. der sogenannte Überhang, sind jedoch bundesrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darüber hinaus spielt für die Beurteilung vieler Fälle auch das bundesrechtlich geregelte Bauplanungsrecht sowie das wiederum landesrechtlich geregelte Bauordnungsrecht eine Rolle. Ergänzend können weitere Rechtsvorschriften wie z. B. kommunale Satzungen von Bedeutung sein. Auch der Lärmschutz ist teils bundesrechtlich und teils landesrechtlich geregelt. Auf Wunsch komme ich gerne auch zu Ihnen vor Ort, um die Angelegenheit zu besprechen und ggfls. auch eine orientierende Schallpegelmessung vorzunehmen.

Weil das Nachbarrecht im engeren Sinne landesrechtlich geregelt ist, weichen auch die Regelungen, die in den verschiedenen Bundesländern gelten, zum Teil erheblich voneinander ab. So unterscheiden sich, um zwei Beispiele herauszugreifen, sowohl Abstandsregelungen als auch Reichweite der Ausschlussfristen in Rheinland-Pfalz einerseits und Baden-Württemberg andererseits. Landesspezifische Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Streitschlichtung, die nicht in jedem Bundesland obligatorisch ist. Soweit die Länder eine obligatorische Streitschlichtung angeordnet haben, muss unter anderem bei Nachbarstreitigkeiten zwingend ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden, bevor eine Klage erhoben werden darf.

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